Graffitientfernung: Wer übernimmt die Kosten?

Eine bunte Farbschicht ziert plötzlich die frisch sanierte Hausfassade, unansehnliche Tags verunstalten das Treppenhaus oder die Firmengebäudefassade. Was für manche Kunst darstellt, bedeutet für Eigentümer und Eigentümerinnen oft erheblichen Ärger und finanzielle Belastungen. Denn Graffitis sind weit mehr als nur ein optisches Problem – sie können langfristig das Fassadenmaterial schädigen und den Wert einer Immobilie mindern. 

Die Graffitientfernung erfordert Fachwissen und spezielle Reinigungsmittel, damit keine weiteren Schäden entstehen. Doch wer trägt eigentlich die Kosten, wenn die Sprayer und Sprayerinnen nicht gefasst werden? Eine Frage, die Eigentümer und Eigentümerinnen, Mieter und Mieterinnen sowie Versicherungen gleichermaßen betrifft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Graffitischäden müssen zeitnah beseitigt werden, da sonst Folgeschäden an der Bausubstanz entstehen können.
  • Standardgebäudeversicherungen decken Graffitischäden meist nicht ab, spezielle Zusatzversicherungen sind notwendig.
  • Präventive Maßnahmen wie Anti-Graffiti-Beschichtungen können langfristig Kosten sparen.
  • Bei Eigentümergemeinschaften werden die Ausgaben für die Entfernung eines Graffiti in der Regel über die Instandhaltungsrücklage finanziert.

Wer ist verantwortlich? Rechte und Pflichten bei Graffitientfernung

Grundsätzlich trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Gebäudes die Verantwortung für dessen äußeren Zustand. Dies schließt auch die Beseitigung von Graffitis ein. Nach dem Verursacherprinzip müssten eigentlich die Sprayer und Sprayerinnen für den Schaden aufkommen. Doch diese werden in der Praxis selten gefasst. Besonders ärgerlich: Die Kosten für eine professionelle Graffitientfernung können je nach Größe und Untergrund schnell mehrere Hundert Euro betragen.

Bei Mietobjekten stellt sich zudem die Frage nach der Verantwortungsverteilung. Während Vermieter und Vermieterinnen für die Instandhaltung der Fassade zuständig sind, können im Mietvertrag auch bestimmte Pflegepflichten auf die Mieterschaft übertragen werden. Allerdings betrifft dies eher selten die Fassadenreinigung, insbesondere wenn spezielle Reinigungsverfahren notwendig sind.

Im öffentlichen Raum liegt die Zuständigkeit für die Graffitientfernung bei den jeweiligen Eigentümern der Flächen. Bei städtischen Gebäuden, Brücken oder Unterführungen ist dies in der Regel die Kommune. Viele Städte haben mittlerweile eigene Budgets für die Beseitigung von unerwünschter Straßenkunst eingeplant und arbeiten mit spezialisierten Reinigungsunternehmen zusammen.


Versicherungen: Wann sie zahlen und wann nicht

Eine zentrale Frage für viele Betroffene lautet: Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Graffitientfernung? Die Antwort ist komplex und hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt Graffitischäden in der Regel nicht ab. Viele Versicherungsgesellschaften bieten jedoch spezielle Zusatzbausteine oder eigenständige Graffitiversicherungen an. Diese kommen für die Reinigungskosten auf, wenn unbekannte Täter und Täterinnen Ihre Fassade beschmieren.

Bei der Auswahl einer solchen Versicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Maximale Erstattungssumme pro Schadensfall
  • Anzahl der versicherten Schadensfälle pro Jahr
  • Mögliche Ausschlüsse (z. B. bei wiederholten Vorfällen)

Meistens ist eine vorherige polizeiliche Anzeige Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung. Dokumentieren Sie den Schaden daher immer mit aussagekräftigen Fotos und erstatten Sie umgehend Anzeige.

In manchen Fällen kann auch eine Hausratversicherung für Graffitischäden aufkommen, etwa wenn es sich um Einfriedungen wie Gartenmauern oder Zäune handelt. Prüfen Sie daher unbedingt alle Versicherungspolicen.


Kostenaufteilung: So klären Sie Streitfragen

Besonders in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kann die Frage der Kostenverteilung für die Entfernung eines Graffiti zu Konflikten führen. Grundsätzlich gilt: Ein Graffiti an gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes – wie der Fassade – fällt in die gemeinschaftliche Verantwortung aller Eigentümer und Eigentümerinnen.

Die Kosten werden in diesem Fall aus der Instandhaltungsrücklage der WEG bezahlt oder per Sonderumlage auf alle Eigentümer und Eigentümerinnen verteilt. Die genaue Verteilung richtet sich nach den Miteigentumsanteilen der einzelnen Parteien, sofern in der Teilungserklärung keine anderen Regelungen getroffen wurden.

Bei rechtlichen Unklarheiten können folgende Schritte hilfreich sein:

  1. Prüfung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
  2. Einberufung einer Eigentümerversammlung
  3. Konsultation von auf WEG-Recht spezialisierten Anwälten und Anwältinnen

Sollten die Verursacher und Verursacherinnen bekannt sein, besteht natürlich die Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern. Allerdings ist der Rechtsweg langwierig und das Ergebnis ungewiss – insbesondere, wenn die Täter und Täterinnen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.


Langfristige Lösungen: Prävention und Schutz

Die beste Strategie im Umgang mit Graffitis ist nach wie vor die Prävention. Anti-Graffiti-Beschichtungen bieten einen wirksamen Schutz und erleichtern die Reinigung im Falle einer Beschmierung erheblich. Diese speziellen Imprägnierungen bilden eine spezielle Schicht, von der sich Farbe leicht entfernen lässt, ohne dass der Untergrund durch das Graffiti in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Ausgaben für einen solchen präventiven Schutz variieren je nach Fläche und Material. Sie amortisieren sich bereits nach ein bis zwei Reinigungsvorgängen. Besonders für Gebäude in stark betroffenen Gebieten ist diese Investition daher durchaus sinnvoll.

Weitere präventive Maßnahmen umfassen:

  • Installation von Bewegungsmeldern und Beleuchtung
  • Anbringen von Kameras (unter Beachtung des Datenschutzes)
  • Bepflanzen vor gefährdeten Flächen
  • Regelmäßige Kontrollen und sofortige Entfernung neuer Graffitis

Die Zusammenarbeit mit Fachfirmen wie Propper Tec kann sich dabei auszahlen. Professionelle Reinigungsunternehmen verfügen nicht nur über das Know-how für die schonende Entfernung von Graffiti, sondern beraten auch zu präventiven Maßnahmen und können diese fachmännisch umsetzen.


Zusammenfassung und Fazit

Die Frage, wer die Kosten für die Graffitientfernung trägt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Eigentumsverhältnis, Versicherungssituation und vertraglichen Vereinbarungen kommen unterschiedliche Parteien in Betracht. In der Praxis bleiben die Kosten jedoch beim Eigentümer oder der Eigentümerin hängen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen eine umfassende Absicherung durch entsprechende Versicherungen sowie präventive Maßnahmen zum Schutz Ihrer Immobilie. Bei bereits eingetretenen Schäden ist eine zeitnahe Beauftragung professioneller Dienstleister wie Propper Tec entscheidend, um Folgeschäden zu vermeiden und den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten. Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die wirksame Graffitientfernung und den präventiven Schutz Ihrer Fassade.